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Frühjahrsvollversammlung der DBK zu Fragen der Liturgie

Auszüge aus dem Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz,
Kardinal Karl Lehmann, im Anschluss an die Frühjahrs-Vollversammlung in Stapelfeld
vom 14. bis 17. Februar 2005


1. Neues Gebet- und Gesangbuch – Fortgang der Arbeiten
Die Arbeit am "Gemeinsamen Gebet- und Gesangbuch" (GGB) geht gut voran, wie uns der Vorsitzende der zuständigen Unterkommission, Bischof Dr. Friedhelm Hofmann (Würzburg), berichtete. In Absprache mit den Diözesen wird jetzt die Zuordnung von Stamm- und diözesanen Eigenteilen des GGB entwickelt.
Das Gotteslob soll nicht nur Liturgie-, sondern auch Hausbuch sein. Dem wird besonders im ersten Teil des Buches "Geistliche Impulse für das tägliche Leben" Rechnung getragen, wo eine umfangreiche Gebetssammlung sowie Hinweise zu häuslichen Feiern geplant sind. Der zweite Teil beinhaltet Messgesänge, Lieder, Litaneien und Psalmen. Der dritte Teil dient den Gottesdienstlichen Feiern. Finanziert wird die Arbeit von den beteiligten Bischofskonferenzen.

2. Revision des Deutschen Messbuchs
Der Vorsitzende der Liturgiekommission, Kardinal Joachim Meisner, hat uns über den Fortgang der Vorbereitungen für die Revision des Deutschen Messbuchs (Missale Romanum) informiert. Im November hat die Bischöfliche Kommission Ecclesia celebrans ihre Arbeit aufgenommen, in der die Bischofskonferenzen von Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie die konferenzfreien Erzbischöfe von Luxemburg und Vaduz zusammenwirken. Aufgabe der Kommission ist es, die Revision des Messbuchs in den deutschsprachigen Gebieten zu unterstützen und dabei die notwendige Einheit zu gewährleisten. Für die katholische Kirche in Deutschland gehören der Kommission an: Kardinal Joachim Meisner, Köln, (Präsident), Bischof Dr. Felix Genn, Essen, Dr. Friedhelm Hofmann, Würzburg, und Bischof Wilhelm Schraml, Passau.
Der offizielle Beginn der Arbeit wird im Rahmen einer Auftaktveranstaltung am 30./31. März 2005 in Bensberg erfolgen. Fünf Arbeitsgruppen werden in einem gestuften Verfahren Textentwürfe bis hin zur Approbationsvorlage erstellen. Vor der Approbation haben alle Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz nochmals Gelegenheit, Vorschläge einzubringen.

3. Revision der Einheitsübersetzung
Vor 25 Jahren erschien die so genannte Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift, die in Teilen (Psalmen, Neues Testament) ökumenisch erarbeitet wurde. Verschiedene Gründe sprechen dafür, sie einer behutsamen Revision zu unterziehen. Diese erfolgt in Zusammenarbeit mit den anderen Bischofskonferenzen im deutschen Sprachgebiet und hat eine gewisse Dringlichkeit, weil die Einheitsübersetzung auch im neuen Messbuch verwendet werden soll. Wir werden der Evangelischen Kirche in Deutschland Vorschläge für die Organisation dieses Projekts unterbreiten, die wir bereits gemeinsam vorbereitet haben. Wir sind dankbar für die Möglichkeit, diesen ökumenischen Weg weiter beschreiten zu können.

4. Die Feier der Kindertaufe
Schließlich haben wir uns mit dem Entwurf einer 2. Auflage des liturgischen Buches "Die Feier der Kindertaufe" befasst. Es enthält den Ritus der Tauffeier sowie eine kurze einleitende Erläuterung.
Der Text wurde in Abstimmung unter den deutschsprachigen Bischofskonferenzen und konferenzfreien Bischöfen mit der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erarbeitet. Bereits im Oktober letzten Jahres hatte unsere Liturgiekommission den Text geprüft und zur Approbation empfohlen, dieser Empfehlung hatte sich im Januar das Forum Liturgie im deutschen Sprachgebiet angeschlossen. Er wird nun von uns an die Bischofskongregation zur endgültigen rechtlichen Anerkennung geleitet.


 Pressebericht


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