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05. Februar 2009

Leitartikel

„… vergib die Sünde“
Die Feier der Buße – eine Form des Taufgedächtnisses
Professor Dr. Martin Stuflesser


Inhalt

  • Trierer Sommerakademie zu Buße, Beichte, Versöhnung
  • Hostienschalen und Kelche zum Ausleihen
  • Ein differenziertes Gefüge. Die „Grundordnung des Römischen Messbuchs (6) Die Liturgie des Wortes (GORM 55–71)
  • Messlektionar – bald neu?
  • „Marsch ins Gestern“?
  • 2. Sonntag der Quadragesima bis Weißer Sonntag
  • Zum neuen Layout


  • gd Auf zwei Minuten

    Liebe Leserin, lieber Leser,
    dass das Bußsakrament heute in einer Krise steckt, ist kein Geheimnis. Dass alle Appelle, wieder mehr beichten zu gehen, nur wenig Gehör finden, ebenso. Zu der Frage, woher die Krise der Beichte kommt, gibt der Leitartikel in diesem Heft einen bedenkenswerten Hinweis: Die traditionelle Beichte kennt nur eine Feierform – egal ob es um eine „schwere“, von Gott und der kirchlichen Gemeinschaft trennende Sünde geht oder um „lässliche“, alltägliche Unvollkommenheiten. Und: Der gleiche richterliche Anspruch, der ein „vollständiges“ Bekenntnis voraussetzt, schwebt über dem einen „Verfahren“ wie über dem anderen. Könnte es vielleicht sein, dass nicht wenige kirchentreue Katholiken bei ihrem Fernbleiben von der Beichte unbewusst von einer inneren Abwehr gegen eine solche Gleichbehandlung geleitet sind? Dass sie keine Schwierigkeiten hätten, sich öffentlich als Sünder zu bekennen – etwa indem sie in einem Bußgottesdienst vor versammelter Gemeinde zu einem Priester gehen, allgemein um Vergebung bitten und sich ein Wort der Vergebung zusprechen lassen würden, dass sie aber Hemmungen haben, dazu ein Bekenntnis mehr oder weniger zufälliger „Sünden“ abzulegen, die als einzelne Fakten einfach nur belanglos wirken? Und in denen eben gerade nicht zum Ausdruck kommt, was sie wirklich in ihrem geistlichen Leben bewegt? Wobei sie genau darüber gerne einmal mit einem kompetenten Partner sprechen würden, aber eben nicht unter den Bedingungen eines Gerichtsverfahrens, in dem es um ein eher schwieriges als schweres konkretes Schuldeingeständnis und Urteil geht, fragt
    Ihr Eduard Nagel


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