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Juni 2004

Inhalt
  • Liturgie-Gewänder
  • Fürbitten
  • Entlass-Gottesdienst

  • Ein Abglanz des Himmels - Mit allen Sinnen Gott begegnen in der Liturgie
  • Psalmen-Lieder
  • Zwei plus vier- Zum Inhalt der Fürbitten der Messfeier
  • Auf in unbekanntes Land - Gottesdienst zur Kindergarten-Entlassung
  • Eucharistie-Verehrung
  • Einsetzungsworte
  • Einführungen zu den Schriftlesungen - Von Pfingsten bis zum 12. Sonntag i. Jk. C

  • Ich meine

    Liebe Leserinnen und Leser,

    ist Ihnen bewusst, dass Sie alle durch Taufe und Firmung eine einzigartige Würde besitzen: als königliche, prophetische und priesterliche Menschen? Als solche dürfen wir Liturgie feiern, in wahrer Ausübung unserer Taufwürde. Deshalb kann sich Liturgie-Feiern nicht in bloß passivem Anwesend-Sein erschöpfen. Deshalb muss und darf unser Glaube an Gott und seine liebevolle Zuwendung konkret zur Sprache und zum Ausdruck kommen. Dazu gehört das Erfahren des Handelns Gottes mit allen Sinnen: sein Wort hören; Evangeliar, Kerzen und Blumen, Farben, Brotschale und Weinkelch sehen; Weihrauch riechen,Wasser fühlen, Brot und Wein schmecken. Dazu gehört auch die dankbare, preisende, hoffende, bittende und klagende Antwort an Gott: unser Gebet in gesprochenen und gesungenen Worten, in Zeichen und Zeichenhandlungen. So kommt unser Glaube zum Ausdruck und wird zugleich immer wieder gestärkt.
    Ist Ihnen bewusst, dass jede und jeder von Ihnen aufgrund seiner bzw. ihrer Taufwürde ein Recht auf eine solchermaßen gut, würdig, sachgemäß und stimmig gefeierte Liturgie hat: „gottvoll und erlebnisstark“, sinnenfällig und verständlich, lebensnah und doch geheimnisvoll; ein Recht auf geeignete, gut vorgetragene und zum Mittun einladende Musik; ein Recht auf einen angemessen hergerichteten liturgischen Raum; auf lebendig und sprechend vollzogene liturgische Zeichenhandlungen; auf unaufdringlich schönen Blumenschmuck; auf würdige, saubere und schön anzuschauende liturgische Kleidung und Paramente ...? Und wussten Sie, dass dies in der neuen römischen Liturgie-Instruktion steht?
    meint Ihre
    Iris Maria Blecker

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